Capital Wirtschaftsnachrichten
Nach einer Gefährderansprache des Staatsschutzes bei dem bisherigen Anwalt des Wirecard-Musterklägers kommt heraus, dass ein Richter am Bundesgerichtshof die Polizei losschickte. Jetzt schaltet sich sogar der Generalbundesanwalt ein
Es war ein spezieller Besuch, den der Rechtsanwalt Elmar Vitt Mitte Januar erhielt. Auf dem Grundstück des Anwalts, der bis zum Herbst den Musterkläger im spektakulären Wirecard-Sammelverfahren mit Tausenden geprellten Ex-Aktionären vertrat, tauchten zwei Polizeibeamte des Staatsschutzes auf. Ziel des Besuchs im niedersächsischen Salzhausen: Sie wollten Vitt eine Gefährderansprache halten.
Weil sie den Anwalt nicht antrafen, hinterließen die Beamten ein Anschreiben. Vitts Schriftsätze enthielten zwar keine Straftaten, hieß es darin, sie seien aber „augenscheinlich in der Absicht verfasst worden, eine, wenn nicht gar bedrohliche, so zumindest einschüchternde Wirkung zu entfalten“. Vitt solle künftig dazu beitragen, dass „Störungen der Rechtsordnung vermieden werden“.

© Uli Deck/dpa
Schon dieser Vorgang ist reichlich ungewöhnlich. Dass ein Rechtsanwalt wegen eines Schriftsatzes an ein Gericht vom Staatsschutz aufgesucht wird, dürfte in Deutschland selten vorkommen. Nun aber bekommt der Fall eine noch größere Dimension: Wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage von Capital bestätigte, hat sich kürzlich Generalbundesanwalt Jens Rommel eingeschaltet. Die Causa beschäftigt nun aufgrund einer formalen Zuständigkeit auch den obersten Strafverfolger des Landes, der sonst für die Verfolgung von Terroristen oder Spionen bekannt ist – etwa auch von Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der unter Spionageverdacht für Russland steht, oder des Kommandos, das die Nord-Stream-Gaspipelines sprengte.
Was sich zuerst anhören mag wie eine Posse, wirft Fragen an die Justiz und ihre höchsten Ebenen auf – zumal die deutsche Justiz fast sechs Jahre nach der Wirecard-Pleite kaum damit vorankommt, das Desaster für die Geschädigten aufzuarbeiten. Das gilt insbesondere für den Anleger-Musterprozess, in dem Vitt bis vor Kurzem für den Musterkläger aktiv war.
Verweise auf Wagner-Oper „beunruhigen“ BGH-Richter
Bekannt ist Vitt als ein streitbarer Anwalt, der mit seiner Kanzlei in der Lüneburger Heide oft als Einzelkämpfer unterwegs ist. Sich selbst bezeichnete er einmal als „Physiker, Mathematiker, Kriminalist, Schachspieler“. Bis zuletzt führte Vitt auch die Geschäfte des Prozessfinanzierers Jurfin, der die Wirecard-Musterklage finanziert – bevor er sich jüngst nach dem Hausbesuch des Staatsschutzes komplett aus dem Wirecard-Komplex zurückzog und in Rente ging. Vitts Schriftsätze, in denen er gerne auf Schachpartien, historische Schlachten, Literatur oder Opern verweist, sind gewöhnungsbedürftig, enthalten mitunter scharfe Urteile über Gegenparteien und Behörden und sind in der Juristenszene berüchtigt. Von Gerichten sanktioniert wurden sie nie.
Dass die Werke des Anlegeranwalts nun aber sogar den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen, liegt daran, dass die Gefährderansprache bei Vitt auf einen Richter am BGH zurückgeht – und Vitt gegen die Polizeimaßnahme vorgeht. Wie die Bundesanwaltschaft erläutert, obliegt ihr die Vertretung des Bundes in Fällen, in denen Behörden aus dem Bereich des Bundesjustizministeriums betroffen sind – darunter der BGH.
Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, handelt es sich bei dem Vertreter des BGH, der sich wegen Vitts Schriftsätzen an die Polizei wandte, um einen Richter, dessen Senat an Deutschlands höchstem Zivilgericht mit einem Seitenstrang des Wirecard-Anlegerkomplexes befasst ist. In diesem BGH-Verfahren zu Wirecard geht es um die Frage, ob die Klagen Tausender Aktionäre gegen den früheren Abschlussprüfer EY unter das groß angelegte Musterverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht fallen können – oder ob über diese in Einzelverfahren entschieden werden muss. Hierzu wurde im Frühjahr 2025 der BGH eingeschaltet. Der muss nun klären, wer für die Aktionärsklagen gegen EY zuständig ist. Bis zu dieser Entscheidung hängen die Anleger, die sich Milliarden an Schadensersatz von EY erhoffen, ziemlich in der Luft.
Gestoßen hatte sich der federführende BGH-Richter, ein früherer CDU-Politiker, an zwei Schriftsätzen, die Vitt Mitte Dezember im Wirecard-Musterverfahren an das Bayerische Obersten Landesgericht adressiert hatte. Darin begründete Vitt, warum er als Anwalt des Musterklägers ausscheidet und nur noch die Klage eines Pilotklägers gegen EY in den USA begleiten will. Die beiden Schriftstücke an das Münchner Gericht gingen in Kopie auch an den BGH.
In seinen Ausführungen zog Vitt Analogien zwischen seinen ernüchternden Erfahrungen im Wirecard-Prozess und dem Wagner-Opernzyklus „Der Ring des Nibelungen“: Nicht jede Geschichte habe ein Happy End, schrieb er. Bei Wagner hätten auch nur die Rheintöchter überlebt, der Rest sei „mehr oder weniger brutal entsorgt“ worden. Zudem wies Vitt auf die zahlreichen Fristverlängerungen hin, die der BGH-Richter in dessen Wirecard-Verfahren gewährt hatte.
Unmittelbar nachdem Vitt seine Schriftsätze an das Gericht in München verschickt hatte, wandte sich der BGH-Richter an die Polizeiinspektion Lüneburg. Das zeigen die Gerichtsdokumente, die Capital vorliegen. „Die Ausführungen des Anwalts lassen bei mir Zweifel an seinem geistigen Zustand aufkommen“, schrieb der Karlsruher Bundesrichter in einer Mail. Den Schriftstücken sei „eine klare Drohung“ zwar „nicht zu entnehmen“. Jedoch würden Passagen „beunruhigen“, etwa Vitts Verweis auf die „brutale“ Entsorgung der Beteiligten in der Wagner-Oper sowie ein „düsteres Bild“ mit russischer Inschrift am Ende des Schriftsatzes. Er wäre dankbar, „wenn Sie prüfen würden, ob von Ihrer Seite aus Maßnahmen zu veranlassen sind (etwa eine Gefährderansprache)“, schrieb der BGH-Richter an die Polizei.
Ob der Richter auf eigene Faust handelte und ob die BGH-Spitze die Anregung einer Gefährderansprache gegen einen Rechtsanwalt wegen dessen Prozessführung in einem Zivilverfahren für angemessen hält, bleibt unklar. Der Bundesgerichtshof wollte sich zu Fragen von Capital nicht äußern.
Ehefrau in Lebensgefahr
Zu der aus Karlsruhe erbetenen Gefährderansprache sollte es dann Mitte Januar kommen, als zwei Beamte des niedersächsischen Staatsschutzes bei Vitt vorfuhren. Weil sie den Anwalt, der seine Ein-Mann-Kanzlei in seinem Privathaus führt, nicht antrafen, liefen die beiden Staatsschützer um das Haus und hinterließen ihr Schreiben im Briefkasten. Bei der Aktion soll es Vitt zufolge zu einem gravierenden medizinischen Notfall bei seiner schwer kranken Ehefrau sein: Seine Frau habe die beiden Beamten, die auch von außen in ihr Krankenzimmer geschaut hätten, für Einbrecher gehalten. Die Aufregung, so der Anwalt, habe bei ihr eine Reaktion ausgelöst, die über mehrere Stunden zu einer unmittelbaren Lebensgefahr geführt habe.
Das Vorgehen des Staatsschutzes wertete Vitt als „massiven Einschüchterungsversuch“, gegen den er sich zur Wehr setzen wollte – zumal er die Krankheit seiner Frau in seinen Wirecard-Schriftsätzen thematisiert habe. Beim Verwaltungsgericht Lüneburg reichte er – auch im Namen seiner Frau und des Prozessfinanzierers Jurfin – einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein, mit dem er erreichen will, dass der Polizei ein Betretungsverbot für sein Grundstück erteilt wird. Zudem stellte Vitt Strafanzeige gegen die beiden Beamten des Staatsschutzes, unter anderem wegen des dringenden Verdachts auf Nötigung, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung. Als der Anwalt später aus den Verfahrensakten erfuhr, dass das Vorgehen der Polizei auf einen nachdrücklichen Hinweis aus dem BGH erfolgte, folgte noch eine weitere Strafanzeige gegen den Bundesrichter wegen Anstiftung zu diesen Delikten.
Bis heute, mehr als einen Monat nach Vitts Eilantrag, hat das Lüneburger Verwaltungsgericht noch nicht über das beantragte Betretungsverbot für die Polizei entschieden. Stattdessen übermittelte das Gericht Vitts Ehefrau in der vergangenen Woche eine andere Entscheidung – von Generalbundesanwalt Rommel. In einer Erklärung, so Vitt, habe dieser mitgeteilt, den Fall übernommen und zugestimmt zu haben, das Verfahren in Teilen vom Verwaltungsgericht Lüneburg an das Verwaltungsgericht in Karlsruhe zu verweisen.
Zwischenzeitlich hatten die Lüneburger Richter auch gleich einen Beschluss gefasst, einen Teil des Rechtsstreits abzutrennen und an das Verwaltungsgericht in Karlsruhe zu überweisen. In dem Beschluss stellten sie nach Wochen, in denen bereits Schriftsätze von Vitt und der Polizei hin und her gingen, nun fest, dass sie teilweise „örtlich unzuständig“ seien. Diese Entscheidung sei unanfechtbar, heißt es in dem Beschluss, der Capital vorliegt. Nun soll das Verfahren zu dem gleichen Sachverhalt aufgetrennt werden: In Lüneburg soll darüber entschieden werden, ob die Polizei das Grundstück des Anwalts betreten darf, um ihn wegen seiner Prozessführung zu ermahnen – in Karlsruhe, ob der Bundesgerichtshof oder ein BGH-Richter derartige Polizeimaßnahmen anregen dürfen.
Anwalt sieht „anlasslosen Übergriff“
Bei Vitt sorgen das Eingreifen des Generalbundesanwalts und die Verlegung seines Verwaltungsverfahrens nach Karlsruhe für heftige Empörung. Der Generalbundesanwalt sei nach dem Gesetz im Kern nur zuständig für die Verfolgung schwerster Straftaten im Bereich von Terrorismus, Spionage und Verbrechen nach dem Völkerrecht, sagte der Anwalt. Das Eingreifen in seinem Fall, in dem er sich gegen einen „anlasslosen Übergriff“ des Staatsschutzes wehre, um seine Familie und seine Tätigkeit als Anwalt zu schützen, sei dagegen ein „erheblicher Machtmissbrauch des Staates“.
Vitt verwies darauf, dass die Bundesanwaltschaft bei der Strafverfolgung über weitreichende Befugnisse verfüge. Diese seien aber nur zur Bekämpfung schwerer Gewaltverbrechen legitimiert, „nicht für die Verhinderung von Opernzitaten in Schriftsätzen der Ziviljustiz, die das betroffene Gericht zudem ausdrücklich nicht beanstandet hat“. Zu der teilweisen Verlegung seines Verwaltungsverfahrens von Lüneburg nach Karlsruhe sagte der Anwalt, diese sei „willkürlich, prozessrechtswidrig und daher rückgängig zu machen“. Er sei vor dem Beschluss nicht einmal angehört worden. Weil er seine kranke Frau pflegen müsse, könne er nicht zu Gerichtsterminen nach Karlsruhe reisen.
Auf Anfrage von Capital begründete die Bundesanwaltschaft ihr Eingreifen mit einer Anordnung des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2013, die die Vertretung von Behörden aus dem Bereich des Ministeriums in Klagefällen regelt. Demnach obliege der Bundesanwaltschaft die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Verwaltungsgerichtsverfahren, die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Justizministeriums betreffen, teilte eine Sprecherin mit. Im Fall von Vitt richte sich die erhobene Klage „teilweise auch gegen den Bundesgerichtshof“, erklärte sie weiter. „In diesem Umfang hat das Verwaltungsgericht Lüneburg das Verfahren aus Gründen der örtlichen Zuständigkeit an das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgegeben.“ Klar ist auf jeden Fall: Der Fall wird die Justiz noch länger beschäftigen.
Die Mieten steigen unaufhaltsam, Immobilienpreise ziehen wieder an – und die Zinsen bleiben hoch. Ist jetzt der richtige Moment, um den Traum vom Eigenheim anzugehen? Eine Einordnung
Die Mieten steigen unaufhaltsam, Immobilienpreise ziehen wieder an – und die Zinsen bleiben hoch. Ist jetzt der richtige Moment, um den Traum vom Eigenheim anzugehen? Eine Einordnung
Schwarz-Rot will die Rente stark reformieren. Bärbel Bas schwört ihre Partei auf harte Gespräche ein. Die SPD-Co-Chefin operiert in schwieriger Doppelrolle – und hat wenig Zeit.
Dann sagt Bärbel Bas einen Satz, der aufhorchen lässt: „Ich finde, auch die SPD sollte da offen sein.“
Montagabend, die Parteivorsitzende und Bundesozialministerin sitzt im Fernsehstudio von RTL/ntv bei Moderatorin Pinar Atalay. Es geht um eine Frage, die für Bas zum Kraftakt werden könnte, für ihre Partei zur Belastungs- und für Schwarz-Rot zur Zerreißprobe. Die Frage ist heikel und hochpolitisch.
Wie lange müssen wir in Zukunft arbeiten? Und erlaubt eine tiefgreifende Antwort noch Aufschub?
Bas hat die Beine überschlagen, die Hände ineinandergelegt, sie wirkt konzentriert. Und schickt voraus: „Ganz schnell ist vom Grundsatz immer schwierig.“ Mehrere Generationen müssten mitgedacht werden, führt sie aus, auch gesundheitliche Faktoren, bis ein zukunftsfestes Rentenmodell stehe. Wird das Eintrittsalter flexibilisiert, an die Lebenserwartung geknüpft, oder doch an die Beitragsjahre? Über all das werde gerade diskutiert, sagt Bas. Und eben auch: Die SPD sollte da offen sein.
Bärbel Bas: keine Rente mit 70 – nicht jetzt
Der Satz lässt sich als eine Art Wink an ihre Genossen verstehen, nach der Devise: Da kommt etwas auf uns zu und es könnte schmerzhaft sein. Aber einfach nur dagegen sein, ist nicht mehr drin. Auch nicht für Bas, die in komplizierter Doppelrolle operiert: Als Arbeitsministerin muss sie die groß angekündigte Rentenreform ins Werk setzen – und zwar so, dass auch ihre Partei sie mittragen kann. Da kommt die SPD-Co-Vorsitzende ins Spiel. Beides zusammen: kein leichtes Unterfangen.
Schon bei der Haltelinie des Rentenniveaus hatten sich Union und SPD verkämpft und die Genossen regelrecht geschäumt, als die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag von jungen Unionsabgeordneten offen infrage gestellt wurde. Allein: Es ist nicht das erste Mal, dass Bas mehr Reformbereitschaft aufblitzen lässt, als ihr vor allem vom Koalitionspartner zugetraut wird. Im Dezember hatte sie schon einmal erkennen lassen, dass sie die Kopplung der Renten an die Beitragsjahre für einen gangbaren Weg hält. Damals war der SPD-Chefin jedoch aus den eigenen Reihen der Wind ins Gesicht geschlagen.
Wie soll das erst werden, wenn ein radikaler Reformschritt, etwa eine längere Lebensalterszeit, plötzlich zur Debatte steht?
Die Idee einer Rente mit 70, wie sie zuletzt in Medien kursierte, schließt Bas im TV-Interview schon mal aus – zumindest für diese Legislatur. Der Vorschlag gilt in der SPD als kaum vermittelbar, jedenfalls nicht im Handstreich. Auf Bas dürfte in den nächsten Monaten viel Überzeugungsarbeit zukommen. Dafür braucht es Zeit, nur: Die ist knapp bemessen.
Die „Alterssicherungskommission“ legt los
Dieser Tage hat die Rentenkommission, offiziell: „Alterssicherungskommission“, ihre Arbeit aufgenommen. Auch Bas verweist im TV-Interview auf das Gremium, das nun Reformvorschläge zum Renteneintritt, der Rentenentwicklung und den Beiträgen erarbeiten soll. Es geht also an den Kern der Altersvorsorge in Deutschland, trotzdem sollen schon Mitte 2026 die Empfehlungen der Kommission vorliegen.
Der Zeitplan ist ambitioniert, die jungen Unionsabgeordneten hatten ihn den Koalitionsspitzen im Ringen um das Rentenniveau abgetrotzt. Vorher fließen noch Expertenmeinungen in die Vorschläge zur gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein, die der Bundesregierung als Grundlage für eine umfassende Reform dienen sollen. Entsprechend erleichtert dürfte man in der SPD nach dem vergangenen Wochenende gewesen sein, das vieles hätte noch komplizierter machen können.
Die CDU hatte ihren Bundesparteitag in Stuttgart abgehalten, manch Sozialdemokrat hatte im Vorfeld mit dem Schlimmsten gerechnet. So hatte die Junge Union, die sich durch ihren anhaltenden und lautstarken Protest den Ruf von „Rentenrebellen“ erarbeitet hat, einen Antrag mit politischer Sprengkraft eingebracht. Darin wurde etwa eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung gefordert, ebenso eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte. Keine Themen, die rote Herzen höherschlagen lassen.
Aufatmen nach dem CDU-Parteitag
Doch der Antrag wurde vom Parteitag abgewiesen, somit nicht offizielle Parteilinie – und auch kein potenziell zusätzliches Erschwernis in den laufenden Reformgesprächen. Auch die Rede von Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz wurde aufmerksam registriert. Er kündigte zwar „nicht weniger als einen Paradigmenwechsel“ in der deutschen Rentenpolitik an, gab seinen Leuten aber auch eine Botschaft mit auf den Weg: „Reformieren bedeutet eben nicht: Zusammenstreichen und das war’s.“ Das dürfte auch eine Art Friedensangebot an die Sozialdemokraten gewesen sein. Nicht zuletzt SPD-Chefin Bas hatte den Koalitionspartner vor einer Sozialpolitik mit der „Abrissbirne“ gewarnt. Merz formulierte damit aber auch das Eingeständnis, dass Union und SPD bei den Reformvorhaben aufeinander angewiesen sind, zumal in einer Koalition mit hauchdünner Zwölf-Stimmen-Mehrheit.
Der Erfolgsdruck ist enorm, nicht nur Experten mahnen zu raschen und tiefgreifenden Reformen. Insbesondere die Christdemokraten verlieren erkennbar die Geduld. Sowohl Jens Spahn, der Unionsfraktionschef, als auch Carsten Linnemann, der CDU-Generalsekretär, hatten zuletzt für ein großes Reformpaket bis Sommer geworben. Wohl auch in der Erwartung, dass sich nach den Landtagswahlen im März ein Reformfenster öffnen könnte, bis im Sommer und Herbst schon die nächsten Urnengänge im Superwahljahr 2026 anstehen.
Das sieht auch Bärbel Bas so, sie betont die „enorme Verantwortung“ für das Land. Klar, es werde immer mal wieder Streitpunkte geben. Doch: „Das werden wir nur gemeinsam schaffen.“ Sie spricht zwar vom Koalitionspartner, aber die Botschaft ist klar: Auch die SPD steht in der gemeinsamen Verantwortung.
Dieser Artikel ist eine Übernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland gehört. Auf Capital.de wird er zehn Tage hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de.
Die Filmfirma Paramount mit Verbindungen zu Trump-Freund Lary Ellison zieht im Bieterkrimi um das Traditionsstudio Warner Bros. zunehmend die Aktionäre auf ihre Seite. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus
Für den Streaminganbieter Netflix schwinden die Aussichten, noch wie geplant das Traditions-Filmstudio Warner Bros. übernehmen zu können. Gleichzeitig gewinnt in dem Bieterkrimi der Rivale Paramount die Oberhand. Dieser Rivale wird maßgeblich von David Ellison geführt, Sohn des Multimilliardärs Larry Ellison, der dort auch zu den Hauptinvestoren gehört und gleichzeitig einer der wichtigsten Verbündeten von US-Präsident Donald Trump in der Tech- und Wirtschaftswelt ist.
Nachdem Paramount zuletzt sein Angebot abermals nachgebessert hat, erklärte der Verwaltungsrat von Warner Bros. Discovery, die neue Offerte könne zu einem Deal führen, der dem Gegenangebot überlegen sei. Rivale Netflix hingegen ließ anders als Paramount eine Frist verstreichen, sein Angebot nachzubessern. Zuletzt haben sich bereits einzelne Großaktionäre von Warner Bros. Discovery auf die Seite von Paramount gestellt.
Warner Bros. zählt mit Filmserien wie „Harry Potter“, „Herr der Ringe“ und „Game of Thrones“ sowie Klassikern wie „Der Exorzist“ und „Casablanca“ zu den traditionsreichsten und erfolgreichsten Hollywood-Produzenten und ist mit HBO Max auch im Streaminggeschäft vertreten. Der Bieterkampf um das Studio begann bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres. Damals veröffentlichte Netflix seine Offerte für Warner Bros., der Streaminganbieter wollte insgesamt 83 Mrd. Dollar für das Studio zahlen. Zwar hatte sich Paramount in dem Bieterverfahren auch interessiert gezeigt, aber die Warner-Führung entschied sich schließlich für Netflix, was bei einigen Film- und Medienexperten durchaus für Überraschung sorgte.
Paramount hat im Kampf um Warner Trump auf seiner Seite
Die Beteiligten hatten die Übernahme schon fast abgehakt. So sicher war sich Netflix seiner Sache, dass der Streaminganbieter bereits in einer Mail an seine Kunden in Aussicht stellte, dass Warner bald zum Unternehmen gehören werde – ein extrem ungewöhnlicher Schritt im Frühstadium einer angepeilten Übernahme. Die Sicherheit schien umso ungewöhnlicher, als die US-Regierung von Donald Trump signalisierte, den geplanten Netflix-Deal von der Kommunikationsaufsicht FCC, die der Regierung untersteht, sehr genau prüfen zu lassen. Trump und seine Leute haben aus ihrer Sympathie für Paramount keinen Hehl gemacht und auch erkennen lassen, dass ihnen die kritische Berichterstattung etwa des zu Warner Bros. Discovery gehörenden Nachrichtensenders CNN ein Dorn im Auge sei.
Paramount reagierte auf den Sieg von Netflix im Bieterverfahren mit einem feindlichen Übernahmeangebot. In der Folgezeit hat Entertainment-Konzern die Offerte sukzessive nachgebessert. Nach der neuesten Anpassung bietet Paramount 31 Dollar pro Aktie für Warner Bros. Discovery als Ganzes. Dazu kommen noch Milliardengarantien: So verspricht Paramount, eine 2,8 Mrd. Dollar schwere Strafzahlung zu übernehmen, die Warner Netflix zugesagt hat, falls die Übernahme scheitert. Zudem sagt Paramount auch noch 7 Mrd. Dollar zu für den Fall, dass die Paramount-Warner-Übernahme kartellrechtlich untersagt wird.
Netflix hingegen hatte 27,75 Dollar pro Aktie geboten – allerdings will Netflix für das Geld auch nur das Studio- und Streaminggeschäft von Warner kaufen und die Sender wie CNN bei Discovery belassen. Paramount hingegen würde den gesamten Konzern übernehmen und damit auch CNN in den mutmaßlichen Einflussbereich Trumps bringen.
Der Verwaltungsrat von Warner Bros. Discovery betonte, dass die Bewertung der Angebote nach der nachgebesserten Paramount-Offerte noch nicht endgültig sei. Auch lässt Netflix offenbar offen, das eigene Angebot seinerseits doch noch nachzubessern. Die Bieterschlacht muss somit noch nicht beendet sein. Derzeit aber deuten die Zeichen eher auf einen Zuschlag für Paramount hin.
Das britische Start-up Wayve nimmt in London den Wettbewerb um den Robotaxi-Markt auf – mit frischen Milliarden. Zu den Geldgebern zählen auch prominente Autokonzerne
Die britische Hauptstadt London entwickelt sich zum zentralen Kampfplatz um die Zukunft der Mobilität. Noch in diesem Jahr wollen dort mehrere fahrerlose Robotaxi-Dienste gegeneinander antreten. Und neben der Google-Schwesterfirma Waymo und dem chinesischen Baidu steigt erstmals auch ein europäisches Start-up groß in den Kampf um das Zukunftsgeschäft ein. Das britische Start-up Wayve, 2017 von zwei Doktoranden der Universität Cambridge gegründet, hat jetzt 1,2 Mrd. US-Dollar Risikokapital bei internationalen Investoren lockermachen können, wie es am Dienstag mitteilte. Damit kommt die Firma auf eine Bewertung von 8,6 Mrd. Dollar und zählt bereits zu den am besten bewerteten risikokapitalfinanzierten Firmen in Europa.
Zu den Geldgebern gehören Akteure der Venture-Capital-Szene mit großen Namen wie Softbank. Aber auch Techfirmen wie Microsoft und Nvidia, sowie der Fahrdienst Uber, der Fahrzeuge mit der Wayve-Technik in London betreiben will, mischen mit. Neben diesen Investoren hat Wayve aber auch schon in früheren Finanzierungsrunden Autohersteller gewinnen können. So gehören Mercedes, Stellantis und Nissan zu den Investoren.
Der Konkurrenzkampf in London dürfte ganz besonders spannend sowohl für die Technik als auch für das Geschäftsmodell der fahrerlosen Taxis werden. Waymo bietet seine Dienste bisher nur in der US-Heimat an, vor allem in San Francisco und Umgebung. Baidu ist mit seinem Angebot Apollo Go in mehr als einem Dutzend chinesischer Städte präsent. In London treffen die beiden Schwergewichte nun erstmals aufeinander – und mit Wayve auf einen dritten Konkurrenten. Während Baidu sich in der britischen Metropole mit dem US-Fahrdienstanbieter Lyft zusammengetan hat, paktiert Wayve mit Uber.
Großbritannien ist Vorreiter
London ist die erste Stadt in Europa und Großbritannien das erste Land, wo Anbieter eine Genehmigung für die autonomen Fahrdienste erhalten haben. Zudem dürfte die englische Hauptstadt mit ihren engen Straßen und Gassen, ihrem besonders dichten Verkehr sowie vielen Fußgängern und Radfahrern, dem Nebel und Regen besonders hohe Anforderungen an die Technik des autonomen Fahrens stellen. Ein Durchbruch dort könnte in urbanen Verkehrssystemen auf der ganzen Welt eine grundlegende Umwälzung einleiten und einem potenziell lukrativen Geschäftsmodell zum Durchbruch verhelfen.
Bislang hat die Google-Mutter Alphabet Milliarden in Waymo gesteckt, ebenso Baidu in Apollo Go. Andere ambitionierte Player wie Tesla sind technologisch weit zurückgeblieben oder haben sich wie der Autokonzern GM nach Milliardeninvestitionen aus dem Geschäft zurückgezogen.
Auch mit der neuen Finanzspritze erreicht Wayve noch nicht die immense Finanzkraft, die die Konkurrenten zur Verfügung haben. Waymo gab erst kürzlich bekannt, dass der Mutterkonzern Alphabet und andere Geldgeber 16 Mrd. Dollar für die Expansion zur Verfügung gestellt hätten. Für den Autohersteller und Investor Nissan entwickelt Wayve halbautonome Assistenzsysteme, die im kommenden Jahr auf den Markt kommen sollen.
Ende 2025 ist die deutsche Wirtschaft vergleichsweise kräftig gewachsen. Mit staatlichen Milliarden soll der Aufschwung in diesem Jahr Fahrt aufnehmen – das hat Schattenseiten
Dank des besten Quartals seit drei Jahren geht die deutsche Wirtschaft mit Rückenwind ins Jahr 2026. Im vierten Quartal 2025 legte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zum Vorquartal um 0,3 Prozent zu, wie das Statistische Bundesamt bestätigte. Allerdings waren die Löcher im Staatshaushalt im vergangenen Jahr deutlich größer als zunächst angenommen.
Bezogen auf die gesamte Wirtschaftsleistung betrug das Defizit von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung wie ein Jahr zuvor 2,7 Prozent. Auf vorläufiger Basis hatte die Wiesbadener Behörde das Minus für 2025 noch auf 2,4 Prozent beziffert. Deutschland hielt dennoch die europäische Verschuldungsregel ein, die ein Haushaltsdefizit von höchstens drei Prozent erlauben.
Noch größere Haushaltslöcher erwartet
Die Bundesbank rechnet damit, dass sich die Defizitquote bis 2027 auf viereinhalb Prozent erhöhen wird, weil der Staat schuldenfinanziert gewaltige Milliardensummen in Straßen, Schienen und Verteidigung stecken will.
„Vorübergehend höhere Defizite sind nachvollziehbar, um die Herausforderungen bei Verteidigung und Infrastruktur schnell zu bewältigen“, schreibt die Bundesbank in ihrem jüngsten Monatsbericht. Wichtig sei jedoch, die zusätzlichen Milliarden zielgenau einzusetzen. Außerdem brauche es „eine verlässliche Perspektive, wie die hohen Defizite wieder zurückgeführt werden“, appelliert die Notenbank an die Bundesregierung.
Die Bundesbank warnt: „Ohne ein Gegensteuern des Bundes zur Einhaltung der Schuldenbremse würde die Defizitquote 2028 weiter Richtung fünf Prozent steigen.“ Über die Zukunft der Schuldenbremse, die reformiert werden soll, herrscht innerhalb der Bundesregierung Uneinigkeit. Während die SPD mehr Spielraum für Investitionen etwa in Infrastruktur, Kitas und Schulen will, lehnt die Union eine weitere Lockerung der Schuldenbremse ab.
Staatsausgaben wachsen schneller als die Einnahmen
2025 gab der Fiskus 119,1 Mrd. Euro mehr aus, als er einnahm. Damit war das Defizit um rund 4 Mrd. Euro höher als ein Jahr zuvor. Zwar stiegen Sozialbeiträge und Steuereinnahmen deutlich, doch insgesamt wuchsen die Staatsausgaben schneller als die Einnahmen. Auch waren die Zinsausgaben 2025 um gut acht Prozent höher als ein Jahr zuvor, zudem stiegen die Sozialleistungen, vor allem für Renten und Pensionen, aber auch für Gesundheit.
Während das Finanzierungsdefizit des Bundes im Vergleich zum Vorjahr um fast 19 Mrd. Euro auf 79,6 Mrd. Euro stieg, konnten die Länder ihr Defizit auf knapp 10 Mrd. Euro mehr als halbieren.
Staatliche Milliarden als Konjunkturtreiber
Die Milliardeninvestitionen, die durch die Lockerung der Schuldenbremse ermöglicht werden, dürften die Konjunktur beflügeln: Volkswirte gehen davon aus, dass die deutsche Wirtschaft nach einem vergleichsweise schwachen Start ins neue Jahr ab dem Frühjahr mehr Fahrt aufnehmen wird.
In der Industrie mehren sich nach langer Talfahrt die Zeichen für eine Trendwende. Die Stimmung in den Chefetagen deutscher Unternehmen hellte sich zuletzt stärker auf als gedacht. Was den Export angeht, sind Deutschlands Hersteller wieder zuversichtlicher – trotz der anhaltenden Unsicherheit über die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump.
„Die positiven Meldungen dominierten zuletzt. So legten etwa die Auftragseingänge kräftig zu. Und auch wichtige Konjunkturfrühindikatoren kletterten nach oben“, fasst der Chefvolkswirt der Liechtensteiner VP Bank, Thomas Gitzel, zusammen. „Es scheint also so, dass die deutsche Wirtschaft im laufenden Jahr Schwung holt.“
Starker Jahresendspurt 2025
Getragen wurde das Wachstum in den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres nach Angaben der Statistiker vor allem von steigenden privaten und staatlichen Konsumausgaben. Viele Verbraucher haben dank steigender Löhne mehr Geld in der Tasche. Aber auch die Bauinvestitionen zogen deutlich an. Positiv aus Sicht von Ökonomen: In Ausrüstungen – also Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – wurde ebenfalls mehr investiert als im Vorquartal.
„Damit endete das konjunkturell wechselhafte Jahr 2025 mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung“, ordnete die Präsidentin des Bundesamtes, Ruth Brand, ein. Im Gesamtjahr 2025 schrammte Deutschland mit 0,2 Prozent Plus knapp am dritten Jahr ohne Wirtschaftswachstum in Folge vorbei.
Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, aber nur mit mehr grünem Brennstoff. Reicht das für echten Klimaschutz? Was Mieter und Eigentümer jetzt erwartet
Das Heizungsgesetz des früheren Grünen-Wirtschaftsministers Robert Habeck wird abgeschafft – das ist Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) wichtig. Doch was bedeutet die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD verständig haben, konkret?
Klar ist: Immobilienbesitzer sollen weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt.
Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO₂-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.
Kritik an den Plänen kommt vom Berliner Energieunternehmen Enpal. „Eine Grüngasquote birgt aus meiner Sicht ein hohes Risiko: Sie legitimiert letztlich den Weiterbetrieb von fossiler Technologie“, sagte Markus Meyer, Leiter Energiepolitik bei Enpal zu Capital. „Wir hätten dann keinen echten Technologiesprung. Mit einer solchen Quote würde die klassische Gasheizung eine Renaissance erleben“
Was sind grüne Brennstoffe?
Die Koalition zählt dazu besonders Biomethan, das zum Beispiel in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderem hergestellt wird, das aber auch in Mooren entsteht. Außerdem werden synthetisch erzeugtes Methan sowie verschiedene Arten von Wasserstoff genannt. Bioheizöl wird zum Beispiel im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl hergestellt.
Wird es genug davon geben?
Das bleibt abzuwarten. „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebig.
Im Jahr 2024 habe der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in deutschen Haushalten bei rund 245 Terawattstunden (TWh) gelegen, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, der Deutschen Presse-Agentur. „Durch die zukünftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser perspektivisch sinken.“
Im Vergleich dazu sei die heutige Biomethan-Nutzung von rund zehn TWh gering, allerdings bestehe Ausbaupotenzial. „In der Gesamtschau lässt sich auf Basis der Studien abschätzen, dass bis zum Jahr 2030 zwischen 50 und 100 TWh Biomethan bereitgestellt werden könnten.“ Allerdings komme es auf bestimmte Faktoren an, zum Beispiel die konkurrierende Nutzung dieser Stoffe in Industrie und Verkehr.
Muss man für das klimafreundliche Gas irgendwas umrüsten?
Das hängt von der Art des Gases ab. „Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas eingesetzt und über die bestehenden Netze transportiert werden“, erklärt der BDEW. Biomethan fließe bereits heute durch viele Gasleitungen.
Bei Wasserstoff sei das anders. „Wasserstoff hat grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass es unmittelbar zu Anpassungen bei Endgeräten kommt – allerdings nur in begrenztem Umfang von etwa 10, maximal 20 Prozent.“ Bei einem höheren Anteil müssten die Leitungen auf die Dauer angepasst werden.
Was heißt das fürs Klima?
Da bleiben viele Fragen offen. Man vertraue darauf, dass Bürger die für sie richtige Heizungsart wählten, heißt es in einem Begleitpapier von Union und SPD. „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.“
Wird eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten ausgetauscht, ist die neue Heizung zu einem wachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen zu betreiben („Bio-Treppe“). Dieser soll 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen und bis 2040 in drei Schritten steigen – unklar ist bisher, bis zu welchem Anteil. Außerdem müssen Energieversorger einen Anteil klimafreundlicher Gase und klimafreundlichen Heizöls liefern, und zwar ab 2028 in einer Höhe von bis zu einem Prozent.
Umweltverbände überzeugt das nicht. „‚Grüne Gase’ sind nicht in ausreichenden Mengen verfügbar und werden zudem in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt“, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz. „Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“
Sibylle Braungardt vom Freiburger Öko-Institut rechnet vor: Mit der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe würden nach offiziellen Berechnungen in den Jahren von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart, allein zehn Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die Versorgerquote soll hingegen laut Eckpunktepapier nur rund zwei Millionen Tonnen einsparen – also viel weniger.
Kritik kommt auch aus der Branche: „Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es maximal ineffizient, knappe Rohstoffe wie Gas oder Wasserstoff für die Gebäudeheizung zu nutzen, während wir parallel über Gaskraftwerke und andere Anwendungen sprechen. Diese knappen Ressourcen sollten wir dort einsetzen, wo sie am nötigsten sind“, sagte Enpal-Experte Meyer, Leiter Energiepolitik bei Enpal zu Capital.
Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?
Das ist noch offen, aber es könnten Mehrkosten drohen. Denn Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer. Nach Angaben der Fraktionen verursacht Biogas für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat. Bioöl sei bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3000 Litern pro Monat 23 Euro teurer.
„Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden“, sagte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln der dpa.
Auch der VKU erklärte: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.“
Enpal-Experte Meyer glaubt weiter an die Wärmepumpe auch aus Kostengründen. „Je mehr Menschen auf Wärmepumpe umsteigen, desto stärker verteilen sich die Fixkosten der Netze auf immer weniger verbliebene Gaskunden“, sagte er. „Das wird aus meiner Sicht ein starker Kostentreiber, und er wird einen selbstverstärkenden Effekt Richtung Wärmepumpe auslösen.“
Union und SPD sagen, Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden könnten, sollten „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden. Aber Details müssen noch ausgehandelt werden. Und es deutet sich jetzt schon Streit an: Die Union hat auf entsprechende Fragen bereits angedeutet, Mieter mit alten, wenig effizienten Heizungen hätten ja oft auch eine niedrigere Miete.
Gibt es weiter Förderung für Wärmepumpen?
Ja, denn der Fördertopf dafür bleibt bis auf Weiteres erhalten. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es im Eckpunktepapier. Unklar ist aber, wie viel Geld es künftig für den Einzelnen gibt – und ob an weiteren Förderbedingungen geschraubt wird. Die genaue Ausgestaltung werde man im Sommer sehen, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.
Gibt es andere Vorschriften, die Immobilienbesitzer bei der Heizungsentscheidung beachten müssen?
Die Fraktionen verweisen selbst auf eine EU-Richtlinie, nach der ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für alle Neubauten gelten. „Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben“, heißt es in einem Papier der Fraktionen. Die von Union und SPD jetzt ausgehandelte Wahlfreiheit könnte damit womöglich nur für wenige Jahre greifen.
